17.05.2012: Seit das Parlament am 17. Mai 2002 den Schutz der Tiere im deutschen Grundgesetz verankerte wurde der Tierschutz von Gesetzgeberseite kaum vorangebracht.
Und es geht doch weiter – das betäubungslose Schlachten![]()
02.12.2011: Die rot-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte die Einführung des Verbandsklagerechts in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, nun geht es an die Umsetzung.
15.11.2011: Millionen Tiere leiden täglich in Intensivmastanlagen, Versuchslaboren, in Tiertransportern und auf Schlachthöfen – und das, obwohl es in Deutschland ein Tierschutzgesetz gibt, das alle Tiere vor Leid schützen soll. Das ließe sich ändern – und zwar mittels einer Tierschutz-Verbandsklage.
13.07.2011: Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bringt ein umfassendes Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine in den Landtag ein.
09.05.2011: Wie so oft nach den Wahlen blieb im Koalitionsvertrag nicht viel Konkretes übrig von den Versprechen vor der Wahl. Unklar ist, ob es Verbandsklagerechte für Tierschützer auf Landesebene wie in NRW geben wird.
29.03.2011: Die Deutsche Reiterliche Vereinigung setzte sich über ein Verbot des Schenkelbrands an mehreren Pferden hinweg. Das Veterinäramt Charlottenburg-Wilmersdorf in Berlin untersagte vorher ausdrücklich „ein Brennen der Fohlen rein zu Demonstrationszwecken“. Der Verstoß wird jetzt Konsequenzen haben.
PROVIEH fordert ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände, um Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auch vor Gericht wirksamer entgegen treten zu können.
Die in Deutschland übliche industrielle Intensiv-Tierhaltung ("Massentierhaltung") verstößt gegen das deutsche Tierschutzgesetz (TSchG) und steht nicht im Einklang mit dem im Grundgesetz formulierten Staatsziel Tierschutz (Art. 20 a GG).
27.02.2009
Die gestrige Ablehnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages für einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, auch für Tierschutzverbände ein Verbandsklagerecht einzuführen, stößt bei Tierschützern bundesweit auf Unverständnis und Empörung.
PROVIEH setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden, um Nutztiere besser zu schützen, zum Beispiel durch
PROVIEH verlangt eine Ächtung tierschutz- und verbraucherfeindlicher Praktiken, so zum Beispiel
Die gestrige Ablehnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages für einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, auch für Tierschutzverbände ein Verbandsklagerecht einzuführen, stößt bei Tierschützern bundesweit auf Unverständnis und Empörung.
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.
Nach der längst überfälligen Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz wollen Tierschützer jetzt wissen: Was bedeutet das? Was ändert sich? Der VgtM hat nachgefragt - bei Staatsrechtler Dr. Johannes Caspar, unter anderem bekannt durch zahlreiche Veröffentlichungen zu staatsrechtlichen Fragen des Tierschutzes.