22.12.2011: In den Niederlanden ist vor kurzem ein Gesetzesvorschlag zum Verbot über jegliche Ausnahmeregelungen zum betäubungslosen Schlachten abgelehnt worden. Gegner sahen die Religionsfreiheit von Juden und Moslems bedroht. Mit dieser Entscheidung stehen die Niederlande nicht alleine da – auch in Deutschland kann das Tierschutzgesetz zu Religionszwecken in Ausnahmefällen übergangen werden.
Am 05.12.2011 fand in Buxtehude die Pressekonferenz „Erstes Strafverfahren zum Schächten“ statt. Zwei muslimische Fleischer aus Stade hatten Tiere ohne Betäubung geschlachtet. Beide erhielten eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4000,- €. Auf der Pressekonferenz wurde das Video-Beweismaterial vorgeführt: einem Schaf wurde bei vollem Bewusstsein mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten, in einer Halle unmittelbar neben bereits getöteten oder ausblutenden Artgenossen.
08.12.2010: Mit Pomp annoncierte Deutschlands drittgrößtes Schlachtunternehmen sein angebliches Engagement für den Tierschutz, das in Wirklichkeit keinerlei zusätzliches Tierwohl beinhaltet.
Auf den ersten Blick sieht die Pressemeldung vom 26. November 2010 beeindruckend aus: Westfleisch will mit der "Aktion Tierwohl" den Landwirten "Stellschrauben für nachhaltige Verbesserungen" der Schweinehaltung aufzeigen. Doch dieses angeblich "praxisnahe Qualitätsprogramm" ist nicht neu.
Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG - 1 BvR 1702/09) vom 26.9.2009 im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des hessischen muslimischen Metzgers Herrn A… ist die Diskussion unter Tierschützern um das religiöse Schlachten (Schächten) in Deutschland wieder aufgeflammt. PROVIEH fordert, dass bei jeder Tötung und Schlachtung das Leid für das Schlachttier bestmöglich zu verringern sei. Dazu gehört auch die zuverlässige Betäubung des Tieres vor dem Schlachten, ob konventionell oder nach religiösen Vorgaben.
Es kam zwar nicht so schlimm, wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen; aber echter Tierschutz zum Zeitpunkt der Schlachtung sieht anders aus.
Weiterhin kein Betäubungsgebot bei religiösen Schlachtungen
Pressemitteilung
EU-Kommissionsvorschlag zur neuen Schlachtrichtlinie enttäuschend
PROVIEH setzt sich dafür ein, dass Transport und Tod von Nutztieren so schonend wie möglich geschehen.
PROVIEH verlangt ein Ende von Leid bringenden Ausnahmeregelungen und Subventionen, so zum Beispiel
Das Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar ließ Muslime jubeln und Tierschützer gruseln. Denn von der Exekutive wurde es dahingehend ausgelegt, dass das Schächten in der Regel zu genehmigen ist (vgl. auch Rundbrief 2/02, Interview mit Dr. Caspar). Nun aber hat der Tierschutz Verfassungsrang, und so hat sich der Arbeitskreis "Juristen für Tierrechte" im Juni in Kassel getroffen, um über die Auswirkungen der Verfassungsänderung und das weitere Vorgehen in der Schächtfrage zu diskutieren.