22.12.2011: In den Niederlanden ist vor kurzem ein Gesetzesvorschlag zum Verbot über jegliche Ausnahmeregelungen zum betäubungslosen Schlachten abgelehnt worden. Gegner sahen die Religionsfreiheit von Juden und Moslems bedroht. Mit dieser Entscheidung stehen die Niederlande nicht alleine da – auch in Deutschland kann das Tierschutzgesetz zu Religionszwecken in Ausnahmefällen übergangen werden.
Am 05.12.2011 fand in Buxtehude die Pressekonferenz „Erstes Strafverfahren zum Schächten“ statt. Zwei muslimische Fleischer aus Stade hatten Tiere ohne Betäubung geschlachtet. Beide erhielten eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4000,- €. Auf der Pressekonferenz wurde das Video-Beweismaterial vorgeführt: einem Schaf wurde bei vollem Bewusstsein mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten, in einer Halle unmittelbar neben bereits getöteten oder ausblutenden Artgenossen.
Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG - 1 BvR 1702/09) vom 26.9.2009 im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des hessischen muslimischen Metzgers Herrn A… ist die Diskussion unter Tierschützern um das religiöse Schlachten (Schächten) in Deutschland wieder aufgeflammt. PROVIEH fordert, dass bei jeder Tötung und Schlachtung das Leid für das Schlachttier bestmöglich zu verringern sei. Dazu gehört auch die zuverlässige Betäubung des Tieres vor dem Schlachten, ob konventionell oder nach religiösen Vorgaben.
Weiterhin kein Betäubungsgebot bei religiösen Schlachtungen
Das Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar ließ Muslime jubeln und Tierschützer gruseln. Denn von der Exekutive wurde es dahingehend ausgelegt, dass das Schächten in der Regel zu genehmigen ist (vgl. auch Rundbrief 2/02, Interview mit Dr. Caspar). Nun aber hat der Tierschutz Verfassungsrang, und so hat sich der Arbeitskreis "Juristen für Tierrechte" im Juni in Kassel getroffen, um über die Auswirkungen der Verfassungsänderung und das weitere Vorgehen in der Schächtfrage zu diskutieren.